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VG München: Antrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, Baugenehmigung u.a. für den Anbau an ein Reihenhaus, Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme in der Ausprägung der Doppelhausrechtsprechung (verneint), Anwendbarkeit Doppelhausrechtsprechung auf Reihenhausgruppe, unzumutbare Beeinträchtigung (verneint), Abstandsflächen, Vorrang des Planungsrechts
Beschluss vom 10.09.2024 – M 8 SN 24.4297